top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2.0 – gültig ab dem 01.11.2025

1.

Auftrag

1.1

Die fotografische Arbeit erfolgt digital und in Farbe bzw. schwarz/weiss.

1.2

Die Auswahl der Fotos und die endgültige Bildanzahl wird vom Fotografen nach eigenem Ermessen bestimmt. Der Fotograf entscheidet, welche Bilder die Qualität und den Stil widerspiegeln, die für eine hochwertige Präsentation der Hochzeit angemessen sind.

1.3

Die Bearbeitung der ausgewählten Bilder ist im Preis inbegriffen.

1.4

Es gibt keine Begrenzung der Bildanzahl. Der Auftraggeber erhält alle ausgewählten und bearbeiteten Bilder.

1.5

Der Fotograf hat die Vorgaben und Wünsche des Auftraggebers zu berücksichtigen, jedoch liegt die technische und künstlerische Gestaltung der fotografischen Arbeit im freien Ermessen des Fotografen.

1.6

Es kann nicht garantiert werden, dass bei der fotografischen Begleitung von Hochzeiten oder anderen Events alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

1.7

Der Fotograf führt die fotografische Arbeit persönlich aus. Er ist jedoch berechtigt, Hilfspersonen seiner Wahl einzusetzen.

1.8

Kann der Fotograf die fotografische Arbeit wegen nicht zu vertretenden Umständen (z.B. höhere Gewalt, plötzliche Krankheit, Unfall etc.) nicht ausführen, informiert er die Auftraggeber darüber unverzüglich und organisiert einen Ersatzfotografen, soweit dies für den Fotografen zumutbar ist und die Auftraggeber zustimmen.

2.

Zahlung, Vertragsabschluss und Stornierung

2.1

Eine Anzahlung von 50 % des vorgesehenen Gesamtbetrags muss spätestens 10 Tage nach Vertragsunterzeichnung geleistet werden, damit der Termin als reserviert gilt. Der verbleibende Betrag, abzüglich der geleisteten Anzahlung, wird nach der Hochzeitsfeier und vor der Übergabe der bearbeiteten Bilder fällig und in Rechnung gestellt.

2.2

Eine Stornierung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit stornieren, jedoch entstehen dabei je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Kosten:

  • Stornierung bis 12 Wochen vor der Hochzeit: Es fällt lediglich die bereits geleistete Anzahlung an, die nicht zurückerstattet wird.

  • Stornierung innerhalb von 12 bis 6 Wochen vor der Hochzeit: Der Auftraggeber muss 75% des Gesamtbetrags zahlen, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung.

  • Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor der Hochzeit: Der Gesamtbetrag wird fällig, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung.

2.3

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die das Stattfinden der Hochzeit verhindern, wird die geleistete Anzahlung bis zum tatsächlichen Hochzeitstermin zurückbehalten.

3.

Übergabe und Abnahme des Bildmaterials

3.1

Das vom Fotografen bearbeitete Bildmaterial ist dem Auftraggeber spätestens 60 Tage nach der Hochzeit in hochauflösendem JPEG-Format (sRGB) zu übergeben.

3.2

Der Auftraggeber erhält darüber hinaus den Zugang zu einer Onlinegalerie (passwortgeschützt) mit Downloadfunktion.

3.3

Die Leistung des Fotografen gilt als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Auftraggeber den Fotografen nicht innerhalb von 30 Tage nach der Übergabe auf etwaige Mängel hingewiesen haben.

3.4

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf das Rohmaterial (RAW-Dateien).

4.

Archivierung der Daten

4.1

Der Fotograf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten zu archivieren. Nach der Übergabe des Bildmaterials kann für Datenverluste bei der Archivierung keine Haftung übernommen werden. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.

4.2

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und schriftlich festgehalten, können die Daten nach Abschluss des Auftrags durch den Fotografen gelöscht werden.

5.

Rechte an der fotografischen Arbeit

5.1

Der Fotograf bleibt gemäss dem Schweizer Urheberrechtsgesetz der Urheber sämtlicher fotografischen Arbeiten.

5.2

Der Auftraggeber erhält mit der Übergabe der Bilder ein einfaches Nutzungsrecht. Die Nutzung ist ausschliesslich für private Zwecke gestattet.

5.3

Eine kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung der Bilder ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Fotografen erlaubt.

5.4

Der Fotograf behält sich das Recht vor, die entstandenen Bilder für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht vor Vertragsabschluss schriftlich widerspricht.

5.5

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Rechte Dritter und stellt den Fotografen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

6.

Haftung

6.1

Der Fotograf haftet nicht für Einschränkungen, die durch Vorgaben Dritter entstehen, z. B. durch Kirchen, Veranstaltungsorte oder andere externe Parteien, die das Fotografieren untersagen oder einschränken.

6.2

Der Fotograf haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

6.3

Für Sachschäden, die während des Auftrags entstehen und nicht auf das Verschulden des Fotografen zurückzuführen sind, übernimmt der Fotograf keine Haftung.

6.4

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Unwetter, Krankheit oder andere unvorhersehbare Umstände entstehen.

7.

Geschenkegutscheine

7.1

Gutscheine werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Dies gilt nicht für Gutscheine, die ausdrücklich unentgeltlich abgegeben oder verschenkt wurden.

7.2

Für entgeltlich erworbene Gutscheine gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Erwerbs gültigen Fassung. Für unentgeltlich abgegebene oder verschenkte Gutscheine gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen Fassung.

7.3

Gutscheine können für die in ihnen angegebenen Leistungen oder Wertbeträge eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

7.4

Der Gutschein berechtigt zur Inanspruchnahme der im Gutschein aufgeführten Dienstleistung. Zusätzliche Kosten (z. B. Fahrtkosten, Eintrittsgebühren, Locationmieten oder andere Aufwände) sind nicht im Gutschein enthalten und werden nach den zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen Konditionen separat berechnet.

7.5

Gutscheine bleiben innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen einlösbar.

7.6

Leistungsgutscheine sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum für die auf dem Gutschein beschriebene Leistung gültig, unabhängig von späteren Preisänderungen. Nach Ablauf dieses Jahres entspricht der Wert des Gutscheins dem ursprünglich bezahlten Betrag; etwaige Preisänderungen sind beim Einlösen auszugleichen.

7.7

Gutscheine sind übertragbar. Auf Wunsch kann der ursprüngliche Inhaber die Übertragung schriftlich bestätigen.

7.8

Die Einlösung eines Gutscheins setzt eine rechtzeitige Terminvereinbarung voraus. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Termine.

7.9

Für verlorene oder beschädigte Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung des Gutscheins verantwortlich.

7.10

Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sich nicht rückwirkend auf bereits erworbene Gutscheine aus.

bottom of page